Verhinderungspflege (§ 39) einfach erklärt
Wenn Sie als pflegende Angehörige einmal ausfallen – durch Urlaub, Krankheit oder eine dringend nötige Pause – springt die Verhinderungspflege ein. Wir erklären, wann sie greift, welche Voraussetzungen gelten und wie das Budget funktioniert.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse für Menschen, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson – meist einem Angehörigen – versorgt werden. Fällt diese Pflegeperson vorübergehend aus, übernimmt für diese Zeit eine Ersatzkraft. So bleibt die Versorgung lückenlos, auch wenn die Hauptpflegeperson einmal nicht kann.
Die Vertretung kann stundenweise oder tageweise erfolgen – je nachdem, was Sie brauchen. Ob für einen Arzttermin, einen freien Nachmittag oder einen längeren Urlaub.
Steht mir Verhinderungspflege zu?
Ab Pflegegrad 2
Ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher muss vorliegen.
Seit 6 Monaten gepflegt
Die häusliche Pflege besteht seit mindestens sechs Monaten.
Pflege durch Angehörige
Die Versorgung erfolgt zu Hause durch eine private Pflegeperson.
Nicht sicher, ob alles zutrifft? Wir prüfen Ihren Anspruch gemeinsam mit Ihnen – kostenlos.
In 3 Schritten zur Vertretung
Bedarf melden
Sagen Sie uns, wann und wie lange Sie eine Vertretung brauchen. Auch kurzfristig sind wir für Sie da.
Anspruch prüfen
Wir klären mit Ihnen die Voraussetzungen und übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse.
Vertretung startet
Eine vertraute Pflegekraft übernimmt – damit die Versorgung nie ins Wanken gerät.
Die Pflegekasse trägt die Kosten
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse übernommen – bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Kalenderjahr. Wie hoch Ihr persönliches Budget aktuell ist und wie es sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren lässt, berechnen wir gemeinsam mit Ihnen. So verschenken Sie nichts.
- § 39 SGB XI
- Bis zum gesetzlichen Höchstbetrag
- Direkt mit der Kasse abgerechnet
Gut zu wissen
Alle Details finden Sie auf unserer Leistungsseite zur Verhinderungspflege. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, hilft Ihnen unser Ratgeber Pflegegrad beantragen. Und mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b holen Sie zusätzlich Entlastung heraus.
Gönnen Sie sich die Pause, die Sie verdienen
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege und planen die Vertretung gemeinsam – kostenlos und unverbindlich.
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