Verhinderungspflege (§ 39) einfach erklärt

Wenn Sie als pflegende Angehörige einmal ausfallen – durch Urlaub, Krankheit oder eine dringend nötige Pause – springt die Verhinderungspflege ein. Wir erklären, wann sie greift, welche Voraussetzungen gelten und wie das Budget funktioniert.

Kurz erklärt

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse für Menschen, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson – meist einem Angehörigen – versorgt werden. Fällt diese Pflegeperson vorübergehend aus, übernimmt für diese Zeit eine Ersatzkraft. So bleibt die Versorgung lückenlos, auch wenn die Hauptpflegeperson einmal nicht kann.

Die Vertretung kann stundenweise oder tageweise erfolgen – je nachdem, was Sie brauchen. Ob für einen Arzttermin, einen freien Nachmittag oder einen längeren Urlaub.

Voraussetzungen

Steht mir Verhinderungspflege zu?

Ab Pflegegrad 2

Ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher muss vorliegen.

Seit 6 Monaten gepflegt

Die häusliche Pflege besteht seit mindestens sechs Monaten.

Pflege durch Angehörige

Die Versorgung erfolgt zu Hause durch eine private Pflegeperson.

Nicht sicher, ob alles zutrifft? Wir prüfen Ihren Anspruch gemeinsam mit Ihnen – kostenlos.

So einfach geht's

In 3 Schritten zur Vertretung

1

Bedarf melden

Sagen Sie uns, wann und wie lange Sie eine Vertretung brauchen. Auch kurzfristig sind wir für Sie da.

2

Anspruch prüfen

Wir klären mit Ihnen die Voraussetzungen und übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse.

3

Vertretung startet

Eine vertraute Pflegekraft übernimmt – damit die Versorgung nie ins Wanken gerät.

Kosten & Budget

Die Pflegekasse trägt die Kosten

Die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse übernommen – bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Kalenderjahr. Wie hoch Ihr persönliches Budget aktuell ist und wie es sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren lässt, berechnen wir gemeinsam mit Ihnen. So verschenken Sie nichts.

  • § 39 SGB XI
  • Bis zum gesetzlichen Höchstbetrag
  • Direkt mit der Kasse abgerechnet
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Die Pflegekasse übernimmt die Verhinderungspflege bis zum gesetzlichen Höchstbetrag pro Kalenderjahr. Ihren aktuellen individuellen Betrag berechnen wir im kostenlosen Erstgespräch – so nutzen Sie Ihren Anspruch voll aus.
Ja. Beide Leistungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren, sodass Ihnen mehr Spielraum zur Verfügung steht. Wir zeigen Ihnen, wie das für Ihre Situation am besten funktioniert.
Im Regelfall rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. So halten wir den Aufwand für Sie so gering wie möglich – wir kümmern uns um die Formalitäten.
Wir arbeiten mit fester Bezugspflege. So kennt Ihre Ersatzkraft die Situation und die Gewohnheiten bereits – das gibt Sicherheit für alle Beteiligten.
Passend dazu

Mehr zum Thema

Alle Details finden Sie auf unserer Leistungsseite zur Verhinderungspflege. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, hilft Ihnen unser Ratgeber Pflegegrad beantragen. Und mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b holen Sie zusätzlich Entlastung heraus.

Gönnen Sie sich die Pause, die Sie verdienen

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege und planen die Vertretung gemeinsam – kostenlos und unverbindlich.

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