Fragen & Antworten zur ambulanten Pflege

50 verständliche Antworten rund um Pflege zu Hause in Georgsmarienhütte, Bad Iburg und Hagen a.T.W. – von Pflegegrad und Pflegegeld über Kosten und Entlastungsleistungen bis zum Beratungsbesuch nach § 37.3.

Über uns & unsere Leistungen

Wir bieten Grundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, Entlastungsleistungen nach § 45b und den Beratungsbesuch nach § 37.3. Im Bereich der Behandlungspflege (SGB V) übernehmen wir die Medikamentengabe und die Kompressionstherapie. Komplexe Behandlungspflege wie Wundversorgung, Portversorgung, parenterale Ernährung oder Palliativpflege gehört bewusst nicht zu unserem Angebot – dafür verweisen wir Sie gern an spezialisierte Dienste.

Ja, in dem Umfang, der zu uns passt: Wir übernehmen die ärztlich verordnete Medikamentengabe und die Kompressionstherapie und rechnen diese direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für komplexere Behandlungspflege arbeiten wir mit spezialisierten Diensten zusammen.

Nein. Wundversorgung, Portversorgung, parenterale Ernährung und palliative Behandlungspflege bieten wir bewusst nicht an, weil wir sie nicht in der Qualität leisten könnten, die uns wichtig ist. Wenn Sie das benötigen, empfehlen wir Ihnen gern einen darauf spezialisierten Pflegedienst.

Wir pflegen nicht im Minutentakt, sondern nehmen uns die Zeit, die ein Mensch wirklich braucht. So bleibt Raum für ein Gespräch, für Würde und für echte Zuwendung. Wie sich das auf die Kosten auswirkt, können Sie mit unserem Pflegekosten-Rechner nachvollziehen.

Drei Dinge: feste Bezugspflege mit maximal fünf vertrauten Gesichtern statt ständig wechselnder Kräfte, Pflege nach Zeit statt Minutentakt und verlässliche Erreichbarkeit – auf jede Anfrage antworten wir innerhalb von 24 Stunden. Uns ist wichtig, dass Pflege menschlich bleibt.

Ja. Pflege richtet sich nicht nach dem Kalender. Wenn Ihr Bedarf Einsätze am Wochenende oder an Feiertagen erfordert, planen wir diese fest in Ihre Tour ein. Die genauen Zeiten stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.

Ja. Hauswirtschaft und Betreuung können Sie auch ohne pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen – etwa über den Entlastungsbetrag nach § 45b (131 Euro monatlich) oder als Privatleistung. Gerade zur Entlastung von Angehörigen ist das ein beliebter Einstieg.

Erste Schritte & Aufnahme

Der erste Schritt ist ein anerkannter Pflegegrad. Diesen beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, anschließend stellt der Medizinische Dienst den Bedarf fest. Danach vereinbaren wir ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, klären Ihren Bedarf und übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit der Pflegekasse.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und schauen uns gemeinsam an, welche Unterstützung Sie brauchen. Sie müssen sich nicht vorbereiten – wir bringen alle Informationen mit und erklären Ihnen in Ruhe Ihre Möglichkeiten. Das Gespräch ist kostenlos und völlig unverbindlich.

Ja, wir bemühen uns um kurzfristige Lösungen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige plötzlich ausfallen. Auf jede Anfrage antworten wir verbindlich innerhalb von 24 Stunden. Ob wir sofort starten können, hängt von den freien Kapazitäten ab – melden Sie sich am besten telefonisch.

Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist in der Regel ein Pflegegrad nötig. Ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen als Privatleistung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gern, wie Sie einen Pflegegrad beantragen – und begleiten Sie dabei.

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich und unkompliziert. Wir stimmen den Übergang so ab, dass Ihre Versorgung lückenlos weiterläuft, und kümmern uns auf Wunsch um die Formalitäten mit der Kasse. Sie müssen keinen Grund angeben.

Ja, für die Pflege schließen wir einen Pflegevertrag – das schafft Klarheit für beide Seiten. Darin stehen Leistungen, Zeiten und Kosten transparent. Der Vertrag ist fair kündbar; versteckte Bindungen gibt es bei uns nicht.

Pflegegrad & Begutachtung

Der Pflegegrad drückt aus, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Er entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung übernimmt die Kasse.

Sie stellen formlos einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Danach meldet sich der Medizinische Dienst (MD) für einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Auf Wunsch bereiten wir Sie auf diesen Termin vor.

Eine erste Einschätzung erhalten Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Rechner. Das Ergebnis ersetzt keine offizielle Begutachtung, gibt Ihnen aber eine gute Orientierung. Gern besprechen wir das Ergebnis anschließend mit Ihnen.

Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und schaut sich an, wie gut Sie den Alltag bewältigen – in sechs Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und kognitive Fähigkeiten. Es ist hilfreich, wenn eine vertraute Person dabei ist und ein Pflegetagebuch vorliegt. Wir bereiten Sie gern darauf vor, damit Ihr Bedarf realistisch erfasst wird.

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Oft lohnt sich das, wenn der Bedarf im Gutachten nicht vollständig erfasst wurde. Wir unterstützen Sie dabei, den tatsächlichen Pflegeaufwand nachvollziehbar zu dokumentieren.

Verändert sich Ihr Pflegebedarf, kann ein Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie dabei, dokumentieren den veränderten Bedarf und passen Ihren Pflegeplan sowie die Leistungen entsprechend an. So erhalten Sie stets die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Leistungen der Pflegekasse & Kosten

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – es steht Ihnen frei zur Verfügung. Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ein Pflegedienst wie wir erbringt und direkt mit der Kasse abrechnet. Beides lässt sich als Kombinationsleistung auch verbinden.

Das monatliche Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 2 = 347 Euro, Pflegegrad 3 = 599 Euro, Pflegegrad 4 = 800 Euro und Pflegegrad 5 = 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Diese Beträge gelten seit der Erhöhung 2025 unverändert.

Für ambulante Pflegesachleistungen stehen monatlich zur Verfügung: Pflegegrad 2 = 796 Euro, Pflegegrad 3 = 1.497 Euro, Pflegegrad 4 = 1.859 Euro und Pflegegrad 5 = 2.299 Euro. Diesen Betrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Was das konkret für Sie bedeutet, zeigt unser Pflegekosten-Rechner.

Wenn Sie Pflegesachleistungen nur teilweise ausschöpfen, erhalten Sie für den ungenutzten Anteil anteilig Pflegegeld. So lässt sich professionelle Unterstützung mit der Pflege durch Angehörige verbinden. Das löst die häufige Sorge, das Pflegegeld zu verlieren – Sie behalten den Rest anteilig.

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat und steht allen Pflegegraden (1 bis 5) in häuslicher Pflege zu. Er ist zweckgebunden – etwa für Betreuung, Hauswirtschaft oder Alltagshilfe. Ungenutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgenutzt werden.

Für Leistungen, die Sie im Alltag entlasten – zum Beispiel Hauswirtschaft, Betreuung, Begleitung zu Terminen oder Alltagshilfe. Wir rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass für Sie in der Regel keine Eigenkosten entstehen. Gern zeigen wir Ihnen, wie Sie die 131 Euro sinnvoll einsetzen.

Wenn die private Pflegeperson verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung –, übernimmt die Verhinderungspflege die Versorgung. Wir springen stundenweise oder tageweise ein, damit pflegende Angehörige durchatmen können. Voraussetzung ist eine bei der Kasse eingetragene private Pflegeperson.

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Budget zusammengefasst – ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Jahr. Die frühere Vorpflegezeit entfällt. Wir helfen Ihnen, dieses Budget optimal zu nutzen, bevor es verfällt.

Das hängt vom Umfang der Leistungen und Ihrem Pflegegrad ab. Reichen die Kassenleistungen nicht aus, entsteht ein Eigenanteil; viele Leistungen lassen sich aber vollständig über Kassenbudgets abdecken. Eine transparente Orientierung gibt Ihnen unser Pflegekosten-Rechner, und im Erstgespräch rechnen wir es konkret für Sie durch.

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung – sie deckt einen festen Betrag je Pflegegrad, nicht zwingend die gesamten Kosten. Was darüber hinausgeht, kann über weitere Töpfe wie den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege oder als Eigenanteil abgedeckt werden. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Ansprüche ausschöpfen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 42 Euro monatlich. Dazu kommen technische Hilfen wie Pflegebett oder Rollator. Wir beraten Sie zu sinnvollen Hilfsmitteln und unterstützen bei der Beantragung.

Beratungsbesuch § 37.3

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen. Eine Pflegefachkraft schaut, ob die Pflege gut gelingt, gibt Tipps und beantwortet Fragen. Alles Wichtige dazu finden Sie auf unserer Seite zum Beratungsbesuch § 37.3.

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich Pflicht. Pflegegrad 4 und 5 können ihn zusätzlich freiwillig vierteljährlich abrufen, Pflegegrad 1 auf Wunsch halbjährlich. Die Kosten trägt in allen Fällen die Pflegekasse.

Wird der verpflichtende Beratungsbesuch nicht abgerufen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen – im Wiederholungsfall sogar streichen. Deshalb behalten wir die Fristen für unsere Kundinnen und Kunden im Blick und erinnern rechtzeitig.

Ja, gern. Wir kommen kostenlos zu Ihnen nach Hause, führen den Beratungsbesuch nach § 37.3 durch und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Einen Termin können Sie unkompliziert über unsere Beratungsseite anfragen.

Pflegealltag & Team

Das richtet sich ganz nach Ihrem Bedarf – von einem Einsatz pro Woche bis zu mehreren Besuchen täglich ist alles möglich. Wir stimmen die Häufigkeit und die Zeiten gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab und halten sie im Pflegeplan fest. Ändert sich Ihre Situation, passen wir den Plan flexibel an.

Ja, Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt. Weil wir nach Zeit statt nach Minutentakt pflegen, richten wir uns nach Ihrem Tagesrhythmus. Feste Wunschzeiten sind im Rahmen unserer Tourenplanung möglich; wir stimmen sie gemeinsam mit Ihnen ab, damit die Pflege verlässlich in Ihren Alltag passt.

So weit wie möglich, ja. Wir arbeiten mit fester Bezugspflege und begrenzen den Kreis auf maximal fünf vertraute Gesichter. So kennen Sie Ihre Pflegekräfte – und Ihre Pflegekräfte kennen Sie, Ihre Wünsche und Ihre Geschichte.

Ja. Pflegerische Leistungen erbringen examinierte Pflegefachkräfte. In der Betreuung und Hauswirtschaft setzen wir geschulte Betreuungs- und Alltagskräfte ein. Unser Team bildet sich regelmäßig fort, damit fachliche Qualität und Sicherheit jederzeit gewährleistet sind.

Selbstverständlich. Vertrauen ist die Basis guter Pflege. Wenn die Chemie einmal nicht stimmt, sprechen Sie uns offen an – wir finden eine Lösung. Grundsätzlich arbeiten wir mit festen Bezugspflegekräften, damit Sie vertraute Gesichter statt ständig wechselnder Kräfte an Ihrer Tür haben.

Kein Problem. Setzen Sie Einsätze einfach aus und geben Sie uns rechtzeitig Bescheid – nicht erbrachte Leistungen berechnen wir nicht. Nach Ihrer Rückkehr nehmen wir die Versorgung nahtlos wieder auf.

Unbedingt. Pflege gelingt nur gemeinsam. Wir beziehen Angehörige aktiv ein, informieren regelmäßig über den Verlauf, geben praktische Anleitung und entlasten dort, wo die Kraft knapp wird – etwa durch Verhinderungspflege oder Betreuungsleistungen. Ihre Sorgen und Wünsche nehmen wir ernst.

Ja. Ändert sich Ihr Bedarf – mehr oder weniger Unterstützung –, passen wir den Pflegeplan flexibel an. Sagen Sie uns einfach Bescheid; starre Vorgaben gibt es bei uns nicht.

Abrechnung, Vertrag & Steuer

Pflegesachleistungen und Behandlungspflege rechnen wir direkt mit Ihrer Pflege- beziehungsweise Krankenkasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern. Zusätzliche Wünsche, die über die Kassenleistung hinausgehen, werden als Privatleistung transparent vereinbart. Sie erhalten vorab ein klares, nachvollziehbares Angebot.

Nein. Kassenleistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken. Nur individuell vereinbarte Privatleistungen stellen wir Ihnen transparent in Rechnung.

Nichts. Unser Erstgespräch bei Ihnen zu Hause und die Pflegeberatung sind kostenlos und unverbindlich. Auch der gesetzliche Beratungsbesuch nach § 37.3 ist für Sie kostenfrei – die Kasse zahlt.

Sie können den Pflegevertrag jederzeit mit den vereinbarten Fristen kündigen – in der Regel kurzfristig zum Monatsende. Eine lange Bindung gibt es nicht. Was genau gilt, steht transparent in Ihrem Vertrag.

Häufig ja. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegekosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen (§ 35a EStG). Sie erhalten von uns eine ordentliche Rechnung als Nachweis. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Region & Kontakt

Wir versorgen Georgsmarienhütte mit allen Ortsteilen (Oesede, Harderberg, Holzhausen, Kloster Oesede, Alt-Georgsmarienhütte) sowie Bad Iburg und Hagen a.T.W. im Süden des Landkreises Osnabrück. Ob wir Ihre Adresse erreichen, sagen wir Ihnen mit einem kurzen Anruf.

In akut lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie bitte immer den Rettungsdienst unter 112. Für pflegerische Anliegen sind wir während unserer Bürozeiten (Mo–Do 09:00–16:00, Fr 09:00–14:00) telefonisch erreichbar. Für unsere Pflegekundinnen und -kunden stimmen wir die Erreichbarkeit außerhalb dieser Zeiten individuell ab.

Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch unter 05401 1689570. Sie können uns auch per WhatsApp, per E-Mail an info@pflegeteam-weitsicht.de oder über das Kontaktformular schreiben. Auf jede Anfrage antworten wir innerhalb von 24 Stunden.

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