Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Georgsmarienhütte & Bad Iburg

Wenn Sie als pflegende Angehörige einmal ausfallen – durch Urlaub, Krankheit oder einfach eine dringend nötige Pause – übernehmen wir die Pflege zuverlässig. Damit die Versorgung nie ins Wanken gerät.

Wann brauche ich das?

Für die Momente, in denen Sie einmal nicht können

Urlaub & Auszeit

Sie brauchen ein paar Tage zum Durchatmen? Wir übernehmen in dieser Zeit die Pflege.

Krankheit

Sind Sie selbst krank oder erschöpft, springen wir verlässlich ein – kurzfristig und vertraut.

Termine & Alltag

Ob Arzttermin, Behördengang oder Familienfeier – Ihre Angehörigen sind gut versorgt.

Voraussetzungen

Steht mir Verhinderungspflege zu?

Ab Pflegegrad 2

Anspruch besteht ab dem anerkannten Pflegegrad 2.

Seit 6 Monaten

Die häusliche Pflege besteht seit mindestens sechs Monaten.

Pflege durch Angehörige

Sie werden zuhause von einer privaten Pflegeperson versorgt.

Nicht sicher, ob alles zutrifft? Wir prüfen Ihren Anspruch gemeinsam mit Ihnen – kostenlos.

Was bedeutet das für Sie?

Endlich einmal abschalten – ohne schlechtes Gewissen

Die Pflege eines Menschen ist erfüllend, aber auch fordernd. Verhinderungspflege gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Angehöriger auch dann gut versorgt ist, wenn Sie eine Pause brauchen. Wir übernehmen – mit denselben vertrauten Gesichtern.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Verlässliche Vertretung – stunden- oder tageweise.
  • Feste Bezugspflegekräfte, die Ihre Angehörigen bereits kennen.
  • Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen den Papierkram.
  • Ideal kombinierbar mit der Kurzzeitpflege.
Kosten & Budget

Die Pflegekasse trägt die Kosten

Die Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse übernommen – bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Jahr. Wie hoch Ihr persönliches Budget aktuell ist und wie es sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren lässt, berechnen wir gemeinsam mit Ihnen.

  • § 39 SGB XI
  • Kombinierbar mit Kurzzeitpflege
  • Direkt mit der Kasse abgerechnet
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Die Pflegekasse übernimmt die Verhinderungspflege bis zum gesetzlichen Höchstbetrag pro Kalenderjahr. Ihren aktuellen individuellen Betrag berechnen wir im kostenlosen Erstgespräch – so verschenken Sie nichts.
Ja. Beide Leistungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombinieren, sodass Ihnen mehr Spielraum zur Verfügung steht. Wir zeigen Ihnen, wie das für Ihre Situation am besten funktioniert.
Im Regelfall rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. So halten wir den Aufwand für Sie so gering wie möglich – wir kümmern uns um die Formalitäten.

Gönnen Sie sich die Pause, die Sie verdienen

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege und planen die Vertretung gemeinsam – kostenlos und unverbindlich.

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