Pflege nach Zeit oder Leistungskomplexe – was ist günstiger?
Viele Pflegedienste rechnen in festen Pauschalen (Leistungskomplexen) ab. Wir rechnen nach Zeit – Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen. Rechnen Sie selbst nach, wie viel weiter Ihr Pflegebudget dadurch reicht.
Beachten Sie dazu den Spartipp weiter unten – so sparen Sie doppelt.
Kombinieren Sie mit einer verordneten SGB-V-Leistung – und sparen Sie doppelt
Wird im selben Einsatz eine ärztlich verordnete Leistung erbracht (z. B. Medikamentengabe, Kompression oder Insulingabe), teilen sich zwei Kostenträger die Anfahrt. Für Sie bedeutet das einen reinen Vorteil:
- Die SGB-V-Leistung zahlt die Krankenkasse – separat, nicht aus Ihrem Pflegebudget nach § 36 SGB XI.
- Die Wegepauschale halbiert sich auf Ihrer Pflege-Seite, weil sie auf SGB V und SGB XI aufgeteilt wird.
- Ihr Pflegebudget reicht weiter – mehr Spielraum für Hauswirtschaft oder Betreuung.
Setzen Sie oben in den Einstellungen den Haken „SGB-V-Leistung dazu" – die Ersparnis wird dann automatisch in der Berechnung berücksichtigt.
* So setzen sich die Leistungskomplexe je nach Pflegedauer zusammen: ab 20 Min. LK 4 + LK 6 + LK 15; ab 31 Min. zusätzlich LK 12 + LK 8; ab 45 Min. zusätzlich LK 10. Grundlage: Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog (gültig ab 01.01.2022) und unser Punktwert von 0,0795 € je Punkt. Pflege nach Zeit: 16 Punkte je Minute, Mindestabrechnung 15 Minuten. Alle Beträge inkl. Wegepauschale je Einsatz (Mo–Fr 6,17 €, Sa/So 10,12 €). Wird im selben Einsatz eine ärztlich verordnete Leistung nach SGB V erbracht, halbiert sich die Wegepauschale auf der Pflege-Seite; die verordnete Leistung selbst trägt die Krankenkasse und belastet nicht Ihr Pflegebudget nach § 36 SGB XI. Bei häuslicher Krankenpflege kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen (10 % zzgl. 10 € je Verordnung in den ersten 28 Tagen je Kalenderjahr, bis zur individuellen Belastungsgrenze). Voraussetzung für die SGB-V-Leistung ist stets eine ärztliche Verordnung.
Warum „nach Zeit" für Sie oft mehr bringt
Bei Leistungskomplexen zahlen Sie eine feste Pauschale – unabhängig davon, wie lange die Pflege wirklich dauert. Bei Pflege nach Zeit zahlen Sie nur die tatsächlich benötigte Zeit. Dadurch reicht Ihr Pflegebudget (Pflegesachleistung § 36) oft weiter, und es bleibt Spielraum für Hauswirtschaft oder Betreuung.
Diese Beispielrechnung dient der Orientierung und ist keine verbindliche Kostenzusage. Bei sehr langen Einsätzen kann die Pauschale günstiger sein – Ihren individuellen Bedarf und die für Sie günstigste Abrechnung klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Gut zu wissen zum Kostenvergleich
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