Entlastungsbetrag § 45b sinnvoll nutzen

125 Euro im Monat, die vielen Pflegebedürftigen zustehen – und die trotzdem oft ungenutzt verfallen. Wir zeigen Ihnen, wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können und wie Sie ihn nicht verschenken.

Kurz erklärt

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist ein fester Zuschuss der Pflegekasse von 125 Euro pro Monat. Er steht allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zu – bereits ab Pflegegrad 1. Das Geld ist zweckgebunden: Sie erhalten es nicht bar, sondern setzen es für bestimmte Entlastungsleistungen ein und rechnen diese mit der Pflegekasse ab.

Das Ziel: pflegende Angehörige entlasten und den Alltag zu Hause leichter machen. „Damit das Leben wieder leichter wird" – genau dafür ist dieser Betrag gedacht.

Verwendung

Wofür Sie die 125 Euro einsetzen können

Betreuung & Gesellschaft

Stundenweise Betreuung, gemeinsame Spaziergänge oder Beschäftigung – Zeit für den Menschen.

Hilfe im Haushalt

Unterstützung bei Reinigung, Wäsche oder Kochen, damit das Zuhause gepflegt bleibt.

Alltag & Begleitung

Begleitung zu Terminen, Einkäufe oder Unterstützung bei Behördengängen.

Bei uns fließt der Entlastungsbetrag vor allem in Alltagsunterstützung, Betreuung und Hauswirtschaft.

Wichtig zu wissen

So lassen Sie den Betrag nicht verfallen

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – aber irgendwann schon. Mit diesen Punkten holen Sie das Beste heraus:

  • Nicht genutzte Beträge eines Monats können Sie innerhalb des laufenden Kalenderjahres ansammeln.
  • Restbeträge aus dem Vorjahr lassen sich noch bis zur Jahresmitte des Folgejahres verwenden – danach verfallen sie.
  • Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt: Sie reichen Rechnungen anerkannter Anbieter ein oder wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
  • Prüfen Sie einmal im Jahr, ob noch Guthaben offen ist – so verschenken Sie nichts.

Klingt kompliziert? Ist es nicht. Wir behalten Ihr Guthaben im Blick und rechnen die Leistungen unkompliziert ab.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht bereits ab Pflegegrad 1 zu – und gilt für alle Pflegegrade. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege.
Nein, der Betrag wird nicht bar ausgezahlt. Er ist zweckgebunden: Sie setzen ihn für anerkannte Entlastungsleistungen ein und rechnen diese über die Pflegekasse ab.
Ja. Der Entlastungsbetrag lässt sich gut mit der Pflegesachleistung, der Verhinderungspflege und weiteren Bausteinen verbinden. In unserer Pflegeberatung zeigen wir Ihnen, wie Sie alles optimal ausschöpfen.
Dann lohnt sich ein Gespräch besonders. Angesammeltes Guthaben aus dem Vorjahr können Sie noch bis zur Jahresmitte des Folgejahres nutzen. Wir prüfen mit Ihnen, was noch offen ist.
Passend dazu

Mehr Entlastung sichern

Noch kein Pflegegrad? Starten Sie mit unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen. Für eine echte Auszeit lohnt sich die Verhinderungspflege. Und welche Ansprüche Ihnen insgesamt zustehen, klären wir in der kostenlosen Pflegeberatung.

  • § 45b SGB XI
  • 125 € pro Monat
  • Ab Pflegegrad 1

Verschenken Sie kein Geld

Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie viel Entlastungsbetrag Ihnen zusteht und wie Sie ihn am besten einsetzen – kostenlos und unverbindlich.

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