Pflegeberatung § 37.3: Pflicht & Nutzen

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI abrufen. Klingt nach Pflicht – ist aber vor allem ein echter Vorteil. Wir erklären die aktuelle Regelung ab 2026 und was der Besuch Ihnen bringt.

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Sie wollen den Beratungsbesuch nicht selbst organisieren? Wir übernehmen ihn kostenlos für Sie →

Kurz erklärt

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegeld beziehen und zu Hause von privaten Pflegepersonen versorgt werden, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch vorgeschrieben. Eine Pflegefachkraft kommt dabei zu Ihnen nach Hause, schaut, ob die Pflege gut gelingt, gibt praktische Tipps und beantwortet Ihre Fragen.

Der Besuch dient Ihrer Sicherheit: Er stellt sicher, dass die häusliche Pflege gut funktioniert – und dass Sie alle Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

Aktuelle Rechtslage 2026

Wie oft ist der Besuch verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue, einheitlichere Regelung (BEEP-Gesetz).

Pflegegrad 2 bis 5

Der Beratungsbesuch ist halbjährlich verpflichtend – also zweimal im Jahr.

Pflegegrad 4 und 5

Zusätzlich ist ein vierteljährlicher Besuch möglich – dieser ist jedoch freiwillig.

Kurz gesagt: Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind zwei Besuche pro Jahr Pflicht. Wer möchte, kann bei Pflegegrad 4 und 5 zusätzlich häufiger beraten werden – freiwillig.

Pflegegeld in Gefahr?

Warum Sie den Termin nicht verstreichen lassen sollten

Der Beratungsbesuch ist an das Pflegegeld gekoppelt. Wird er nicht fristgerecht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen – oder im Wiederholungsfall ganz streichen. Das lässt sich mit einem kurzen Termin ganz einfach vermeiden.

Das bringt Ihnen der Besuch

  • Sie sichern Ihr Pflegegeld – ohne Kürzung.
  • Praktische Tipps für die Pflege zu Hause.
  • Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zusätzlich zustehen.
  • Entlastung für pflegende Angehörige.
So einfach geht's

In 3 Schritten zum Beratungsbesuch

1

Termin vereinbaren

Melden Sie sich bei uns – wir finden einen Termin, der zu Ihrem Alltag passt.

2

Besuch zu Hause

Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, hört zu, gibt Tipps und beantwortet Ihre Fragen.

3

Direkt abgerechnet

Wir dokumentieren den Besuch und rechnen ihn direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie kostenlos.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Für Sie ist der Besuch kostenlos. Wir rechnen ihn direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – es entstehen keine Kosten für Sie.
Die Pflicht betrifft vor allem Pflegegeld-Empfänger, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Beziehen Sie ausschließlich Sachleistungen, ist der Besuch für Sie freiwillig. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was für Ihre Situation gilt.
Wird der verpflichtende Besuch nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir erinnern unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig, damit das nicht passiert.
Ja. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie zusätzlich zum verpflichtenden halbjährlichen Besuch einen vierteljährlichen Besuch abrufen. Dieser zusätzliche Besuch ist freiwillig – sinnvoll, wenn sich die Situation häufiger verändert.
Passend dazu

Mehr aus Ihrer Pflege herausholen

Alle Details und Terminbuchung finden Sie auf unserer Seite zur Pflegeberatung. Passend dazu: unser Ratgeber zum Entlastungsbetrag § 45b und zur Verhinderungspflege.

  • § 37.3 SGB XI
  • Halbjährlich (PG 2–5)
  • Für Sie kostenlos

Beratungstermin sichern – Pflegegeld schützen

Wir übernehmen Ihren Pflichtberatungsbesuch bei Ihnen zu Hause, geben praktische Tipps und rechnen direkt mit der Kasse ab. Melden Sie sich – kostenlos und unverbindlich.

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