Pflegeberatung § 37.3: Pflicht & Nutzen
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI abrufen. Klingt nach Pflicht – ist aber vor allem ein echter Vorteil. Wir erklären die aktuelle Regelung ab 2026 und was der Besuch Ihnen bringt.
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Sie wollen den Beratungsbesuch nicht selbst organisieren? Wir übernehmen ihn kostenlos für Sie →
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegeld beziehen und zu Hause von privaten Pflegepersonen versorgt werden, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch vorgeschrieben. Eine Pflegefachkraft kommt dabei zu Ihnen nach Hause, schaut, ob die Pflege gut gelingt, gibt praktische Tipps und beantwortet Ihre Fragen.
Der Besuch dient Ihrer Sicherheit: Er stellt sicher, dass die häusliche Pflege gut funktioniert – und dass Sie alle Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Wie oft ist der Besuch verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue, einheitlichere Regelung (BEEP-Gesetz).
Pflegegrad 2 bis 5
Der Beratungsbesuch ist halbjährlich verpflichtend – also zweimal im Jahr.
Pflegegrad 4 und 5
Zusätzlich ist ein vierteljährlicher Besuch möglich – dieser ist jedoch freiwillig.
Kurz gesagt: Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind zwei Besuche pro Jahr Pflicht. Wer möchte, kann bei Pflegegrad 4 und 5 zusätzlich häufiger beraten werden – freiwillig.
Warum Sie den Termin nicht verstreichen lassen sollten
Der Beratungsbesuch ist an das Pflegegeld gekoppelt. Wird er nicht fristgerecht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen – oder im Wiederholungsfall ganz streichen. Das lässt sich mit einem kurzen Termin ganz einfach vermeiden.
Das bringt Ihnen der Besuch
- Sie sichern Ihr Pflegegeld – ohne Kürzung.
- Praktische Tipps für die Pflege zu Hause.
- Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zusätzlich zustehen.
- Entlastung für pflegende Angehörige.
In 3 Schritten zum Beratungsbesuch
Termin vereinbaren
Melden Sie sich bei uns – wir finden einen Termin, der zu Ihrem Alltag passt.
Besuch zu Hause
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, hört zu, gibt Tipps und beantwortet Ihre Fragen.
Direkt abgerechnet
Wir dokumentieren den Besuch und rechnen ihn direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie kostenlos.
Gut zu wissen
Mehr aus Ihrer Pflege herausholen
Alle Details und Terminbuchung finden Sie auf unserer Seite zur Pflegeberatung. Passend dazu: unser Ratgeber zum Entlastungsbetrag § 45b und zur Verhinderungspflege.
- § 37.3 SGB XI
- Halbjährlich (PG 2–5)
- Für Sie kostenlos
Beratungstermin sichern – Pflegegeld schützen
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