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Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege nach SGB XI ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, wenn sie z.B. durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert sind. Eine Ersatzpflegekraft übernimmt in dieser Zeit die Versorgung der pflegebedürftigen Person. Hierfür steht ein jährliches Budget von bis zu 1.612 Euro zur Verfügung, das für maximal 6 Wochen im Jahr genutzt werden kann.

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Voraussetzungen: Eine eingetragene Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person bereits seit mindestens 6 Monaten im Pflegegrad 2 oder höher versorgen. Zusätzlich können bis zu 50 % des Budgets der Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro verfügbar sind.

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Als Pflegedienst können wir ebenfalls auf dieses Budget zugreifen und die pflegenden Angehörigen stundenweise entlasten, indem wir beispielsweise hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Betreuungsleistungen übernehmen. Dies bietet den Angehörigen Flexibilität und Entlastung im Alltag. Da die Kassen oft nicht aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen, ist es wichtig, das Budget rechtzeitig zu nutzen – andernfalls verfällt es zum 31.12. des Jahres ungenutzt.

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