Die Grundpflege nach SGB XI umfasst die Unterstützung bei grundlegenden täglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, um pflegebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Verbandswechsel, Insulingabe die auf ärztliche Anordnung von Pflegekräften durchgeführt werden.
Die hauswirtschaftliche Tätigkeit umfasst Unterstützung im Haushalt, wie zum Beispiel beim Kochen, Einkaufen oder Reinigen, um pflegebedürftigen Personen den Alltag zu erleichtern.
SGB XI bietet pflegebedürftigen Personen vorübergehende Betreuung, wenn die reguläre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe ausfällt.
Privatleistungen, die nicht von der Kasse übernommen werden, bieten wir in einem separaten Leistungskatalog an und können individuell nach Ihren Wünschen in Anspruch genommen werden.
Die Betreuungsleistung umfasst die Unterstützung und Begleitung pflegebedürftiger Personen im Alltag, wie zum Beispiel bei Freizeitaktivitäten oder der sozialen Betreuung, um ihre Lebensqualität zu fördern.