Kostenloser Beratungseinsatz · bei Ihnen zuhause

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Osnabrück & Umgebung

Pflegegeld in Gefahr? Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch nachweisen. Wir übernehmen ihn – kostenlos, bei Ihnen zuhause und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

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Kurz erklärt

Die Pflegeberatung § 37.3 im Video

Video: Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI beim Pflegeteam Weitsicht
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  • Zeitnaher Wunschtermin
Wichtig zu wissen

Ohne Nachweis droht die Kürzung des Pflegegeldes

Beziehen Sie Pflegegeld, ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich Pflicht. Fehlt der Nachweis, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld – im Wiederholungsfall kann es ganz gestrichen werden. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick, damit das nicht passiert.

Wichtige Fakten

Warum Familien uns die Beratung anvertrauen

100 %
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
1.000+
durchgeführte Beratungsbesuche
50+
erreichte Pflegegrad-Erhöhungen
0 €
Aufwand & Kosten für Sie
Franzi, Ihre Pflegeberaterin beim Pflegeteam Weitsicht
Ein vertrautes Gesicht

Franzi kommt zu Ihnen nach Hause

Kein anonymer Termin, kein Behördengefühl: Unsere Pflegeberaterin Franzi besucht Sie in Ihrer gewohnten Umgebung, nimmt sich Zeit und beantwortet in Ruhe alle Ihre Fragen.

  • Sie sichern Ihr Pflegegeld – ganz ohne Papierkram.
  • Praktische Tipps, damit Sie kein Geld verschenken (z. B. Entlastungsbetrag).
  • Ehrliche Einschätzung, ob eine Höherstufung des Pflegegrads sinnvoll ist.
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So einfach geht's

In 3 Schritten zum gesicherten Pflegegeld

1

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Per Formular, Telefon oder WhatsApp – ganz unkompliziert.

2

Franzi kommt vorbei

Zum Wunschtermin bei Ihnen zuhause, in Ruhe und kostenlos.

3

Nachweis erledigt

Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Kasse – Ihr Pflegegeld ist gesichert.

Das sagen Familien über uns

Echte Bewertungen

Google ★★★★★ 5,0 · 39 Bewertungen
★★★★★
„Herr Baalmann war bei uns zu Hause für ein Erstgespräch und eine Pflegeberatung. Wir haben uns von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Er hat sich viel Zeit genommen und uns kompetent beraten. Wir können das Pflegeteam Weitsicht nur weiterempfehlen!"
CClaudia Thien
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„Durch die Beratung von Herrn Baalmann haben wir zum ersten Mal richtig verstanden, welche Ansprüche uns zustehen und wie wir diese abrufen können. Eine wirklich kompetente Beratung, die wir nur weiterempfehlen können!"
HHertha Schumacher
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Gut zu wissen

Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz – auch Pflichtberatung oder Beratungsbesuch genannt – ist ein gesetzlich vorgeschriebener Besuch für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden. Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an, beantwortet Ihre Fragen und gibt praktische Tipps. Ziel ist, die häusliche Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Für wen ist die Pflegeberatung Pflicht?

Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 – halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein freiwilliger vierteljährlicher Besuch möglich. Wer Pflegesachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst bezieht, ist nicht verpflichtet, kann die Beratung aber freiwillig nutzen.

Warum sich die Pflegeberatung über die Pflicht hinaus lohnt

Viele Familien verschenken bares Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. In der Beratung zeigen wir Ihnen unter anderem, wie Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b nutzen, wann sich eine Höherstufung des Pflegegrads lohnt (eine erste Einschätzung liefert unser Pflegegrad-Rechner) und wie Sie Verhinderungspflege beantragen. Mehr dazu auch in unserem Ratgeber zur Pflegeberatung § 37.3.

Ihre Region

Pflegeberatung § 37.3 in Osnabrück & im Landkreis

Unsere Pflegeberaterin kommt zu Ihnen nach Hause – im gesamten Süd-Landkreis Osnabrück und Umgebung:

Häufige Fragen

Pflegeberatung § 37.3 – kurz beantwortet

Für Sie ist der Beratungseinsatz kostenlos. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse, wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie müssen nichts vorstrecken.
Seit 2026 gilt: Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann er zusätzlich freiwillig vierteljährlich in Anspruch genommen werden.
Fehlt der Nachweis, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld. Im Wiederholungsfall kann es ganz gestrichen werden. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick.
Der Beratungsbesuch muss von einer qualifizierten Pflegefachkraft bzw. einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden – wie dem Pflegeteam Weitsicht.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause in Osnabrück, Georgsmarienhütte, Bad Iburg und im gesamten Landkreis Osnabrück.

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Ein Anruf genügt – wir kümmern uns um den Rest, damit Ihr Pflegegeld gesichert bleibt.

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