Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Osnabrück & Umgebung
Pflegegeld in Gefahr? Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch nachweisen. Wir übernehmen ihn – kostenlos, bei Ihnen zuhause und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Die Pflegeberatung § 37.3 im Video
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- Kostenlos für Sie
- Bei Ihnen zuhause
- Zeitnaher Wunschtermin
Ohne Nachweis droht die Kürzung des Pflegegeldes
Beziehen Sie Pflegegeld, ist der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich Pflicht. Fehlt der Nachweis, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld – im Wiederholungsfall kann es ganz gestrichen werden. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick, damit das nicht passiert.
Warum Familien uns die Beratung anvertrauen
Franzi kommt zu Ihnen nach Hause
Kein anonymer Termin, kein Behördengefühl: Unsere Pflegeberaterin Franzi besucht Sie in Ihrer gewohnten Umgebung, nimmt sich Zeit und beantwortet in Ruhe alle Ihre Fragen.
- Sie sichern Ihr Pflegegeld – ganz ohne Papierkram.
- Praktische Tipps, damit Sie kein Geld verschenken (z. B. Entlastungsbetrag).
- Ehrliche Einschätzung, ob eine Höherstufung des Pflegegrads sinnvoll ist.
In 3 Schritten zum gesicherten Pflegegeld
Termin anfragen
Per Formular, Telefon oder WhatsApp – ganz unkompliziert.
Franzi kommt vorbei
Zum Wunschtermin bei Ihnen zuhause, in Ruhe und kostenlos.
Nachweis erledigt
Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Kasse – Ihr Pflegegeld ist gesichert.
Echte Bewertungen
„Herr Baalmann war bei uns zu Hause für ein Erstgespräch und eine Pflegeberatung. Wir haben uns von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Er hat sich viel Zeit genommen und uns kompetent beraten. Wir können das Pflegeteam Weitsicht nur weiterempfehlen!"
„Durch die Beratung von Herrn Baalmann haben wir zum ersten Mal richtig verstanden, welche Ansprüche uns zustehen und wie wir diese abrufen können. Eine wirklich kompetente Beratung, die wir nur weiterempfehlen können!"
„Wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem Pflegeteam Weitsicht gemacht. Sowohl was den Erstkontakt, aber auch weitere Kontakte angeht: allseits freundlich, jegliche Fragen werden immer zuvorkommend beantwortet. Auch sonst würden wir das Pflegeteam Weitsicht jederzeit weiterempfehlen. Wir haben hauptsächlich Kontakt mit Lisa-Marie, sie macht einen wirklich tollen Job und ist ebenfalls sehr freundlich und sympathisch."
„Ich bin sehr dankbar, dass es das Pflegeteam Weitsicht nun hier in Georgsmarienhütte gibt. Meine Mutter ist seit Mitte des Jahres in Betreuung, und es ist super, dass man sich hier immer auf das Team verlassen kann. Im Vergleich zum vorherigen Pflegedienst ist immer die gleiche Person zur vereinbarten Uhrzeit bei meiner Mutter zu Hause. Hier kann es nur die beste Bewertung geben!"
„Tolles Team mit dem Herz am richtigen Fleck! Die Mitarbeiter sind nicht nur menschlich unglaublich freundlich und einfühlsam, sondern auch fachlich absolut kompetent. Man merkt sofort, dass hier mit Engagement und echter Fürsorge gearbeitet wird. Sehr empfehlenswert!"
„Das Pflegeteam Weitsicht betreut meine Mutter nicht nur mit fachlicher Kompetenz, Herz und Seele, sondern berät auch uns Angehörige ideal in allen administrativen Fragen. Wir fühlen uns perfekt aufgehoben. Wir wissen, wie herausfordernd diese Arbeit ist, und sind sehr dankbar für die tägliche Unterstützung im Alltag!"
Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz – auch Pflichtberatung oder Beratungsbesuch genannt – ist ein gesetzlich vorgeschriebener Besuch für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden. Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an, beantwortet Ihre Fragen und gibt praktische Tipps. Ziel ist, die häusliche Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Für wen ist die Pflegeberatung Pflicht?
Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 – halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein freiwilliger vierteljährlicher Besuch möglich. Wer Pflegesachleistungen über einen ambulanten Pflegedienst bezieht, ist nicht verpflichtet, kann die Beratung aber freiwillig nutzen.
Warum sich die Pflegeberatung über die Pflicht hinaus lohnt
Viele Familien verschenken bares Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. In der Beratung zeigen wir Ihnen unter anderem, wie Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b nutzen, wann sich eine Höherstufung des Pflegegrads lohnt (eine erste Einschätzung liefert unser Pflegegrad-Rechner) und wie Sie Verhinderungspflege beantragen. Mehr dazu auch in unserem Ratgeber zur Pflegeberatung § 37.3.
Pflegeberatung § 37.3 in Osnabrück & im Landkreis
Unsere Pflegeberaterin kommt zu Ihnen nach Hause – im gesamten Süd-Landkreis Osnabrück und Umgebung:
- Georgsmarienhütte
- Bad Iburg
- Hagen a.T.W.
- Osnabrück
- Landkreis Osnabrück
Pflegeberatung § 37.3 – kurz beantwortet
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